Gefahrstoffe im Unterricht -
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An Schulen und Universitäten findet nicht nur im Chemieunterricht eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen statt, sondern auch in Physik oder Biologie. Den Umgang mit Gefahrstoffen regelt dabei (wie auch bei Betrieben) die Gefahrstoffverordnung. Gemäß den Vorschriften zählen Schülerinnen und Schüler als Beschäftigte.
Die Sicherheit im Unterricht orientiert sich i.d.R an den Richtlinien für Sicherheit im Unterricht (kurz: RiSU). Diese "Richtlinien" wiederum basieren im Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Arbeitssschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung. Viele "Vereinfachungen" beispielsweise bei der Lagerung von Gefahrstoffen (Kleinmengenregelung) gelten genauso wie in "Betrieben"