Sicherheitsregeln im Chemieunterricht

Damit der Chemieunterricht bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicher verläuft, sind v. a. durch Schülerinnen und Schüler (kurz: SuS) Sicherheitsregeln bzw. Verhaltensregeln zu beachten. Im Rahmen der Sicherheitsbelehrung sind diese (schulinternen) Anweisungen („Fachraumordnung“ => Verhalten im Fachraum) zum sicheren Verhalten im Chemieraum den SuS zu unterweisen. Diese Sicherheitsregeln gelten sowohl für den Umgang mit Gefahrstoffen, als auch grundsätzlich zum Verhalten im Fachraum

Allgemeine Sicherheits- und Verhaltensregeln:

  • Betreten nur mit der Fachlehrkraft: Grundsätzlich dürfen Schülerinnen und Schüler die Chemieräume bzw. Fachräume - in denen mit Gefahrstoffen unterrichtet wird- nicht ohne Aufsicht der Fachlehrkraft betreten. Dies gilt auch für Pausen, in denen SuS sich grundsätzlich nicht in den Fachräumen allein darin aufhalten dürfen.
  • Verbot von Essen und Trinken: Grundsätzlich sind in Chemieräumen das Essen und Trinken verboten, genauso die offene Lagerung von Speisen bzw. Getränke für den eigenen Verzehr.
  • Wird mit Stoffen unterrichtet, die entsprechend GHS mit GHS 06 / GHS 08 gekennzeichnet sind, sind Jacken (oder ähnliche Kleidung) sind außerhalb der Chemieräume aufzubewahren. Grundsätzlich sollten Jacken möglichst außerhalb der Chemieräume aufbewahrt werden.
  • Taschen oder Rucksäcke dürfen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden auf dem Experimentiertisch noch auf Flucht- bzw. Verkehrswegen abgelegt werden. Fluchtwege sind grundsätzlich frei zu halten.
  • Die SuS kennen die Lage und Bedienung der elektrischen Not-Aus-Schalter sowie ggf. des zentralen Gas-Haupthahnes. Sie wissen, wo die Löscheinrichtungen wie Feuerlöscher oder Löschsand zu finden sind. Aus der schulinternen Betriebsanweisung sind Fluchtwege (Rettungsplan) beschrieben und die SuS unterwiesen.
  • Durchführung von Versuchen (mit Gefahrstoffen)

  • SuS haben den Anweisungen der Fachlehrkraft zu folgen. Ohne Anweisung durch die Fachlehrkraft darf mit keinen Laborgeräten und Gefahrstoffen gearbeitet werden.
  • Bei Versuchen (in der Regel nur Lehrerversuche) mit Explosionsgefahr oder Gefährdung durch Verspritzen von Flüssigkeiten ist eine Schutzscheibe oder ein Abzug zu verwenden.
  • Ohne Anweisung durch die Fachlehrkraft gilt: Hände weg von Chemikalien sowie Laborgeräten bzw. Laborhilfsmaterial auf dem Lehrertisch. Erst nach der Erlaubnis durch die Fachlehrkraft können die Chemikalien für den Versuch verwendet oder abgefüllt werden. Beim Abfüllen gilt, dass die Behältnisse (in die die Chemikalie abgefüllt wird), immer zu kennzeichnen ist (z. B. durch Beschreiben mit einem wasserfesten Stift). Vor – und um den Lehrertisch ist bei der Entnahme von Chemikalien Abstand zu halten, keine Drängeleien.
  • Grundsätzlich ist bei allen Versuchen mit Chemikalien eine Schutzbrille zu tragen. Experimentieren SuS mit ätzenden Stoffen sind (im Rahmen dieser Tätigkeit) Handschuhe zu tragen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung mehr als eine geringe Gefährdung ist auch ein entsprechender Schutzkittel zu tragen.
  • Die zur Durchführung des Versuches geeigneten Arbeitsgeräte sind zu verwenden (gemäß Anweisung der Fachlehrkraft bzw. der Versuchsanleitung). So sind zum Pipettieren geeignete Pipettierhilfen zu benutzen. Grundsätzlich dürfen Chemikalien nicht probiert oder mit den Händen (ohne Handschuhe) angefasst werden. Chemikalien sind entsprechend Anweisung zu verwenden.
  • Werden Lösungen in einem Becher- oder Reagenzglas erhitzt bzw. eine chemische Reaktion in einem Reagenzglas durchgeführt, dürfen die Öffnungen niemals in die Richtung anderer Personen gehalten werden. Wird mit einem Gasbrenner experimentiert, so sind längere Haare nach hinten zu binden.
  • Nach dem Versuch

  • Chemikalien sind sachgemäß zu entsorgen. Nicht alle Chemikalien dürfen in den Abfuss gegossen werden. Die Fachlehrkraft weist an, wie die Chemikalien entsorgt werden.
  • Alle Laborgeräte sind zu säubern und zu spülen. Die Experimentiertische sind sauber zu wischen und die Hände zu waschen.