Gefahrstoffmanagement in der Schule

Auch an Schulen ist die „Einbindung“ eines „Gefahrstoffmanagements“ in den Schulalltag rechtlich erforderlich (Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, RiSU).

Gefahrstoffe in der Schule - Handlungshilfen für den Umgang mit Gefahrstoffen

Die Richtlinie für Sicherheit im Unterricht bietet bei der Umsetzung eines Gefahrstoffmanagements sogenannte Handlungshilfen. Diese Handlungshilfen sind in Form einer Checkliste aufgebaut und können nacheinander abgehackt werden. Dabei orientieren sich die Handlungshilfen der RiSU nach der Trennung in tätigkeitsbezogene und arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen (analog dem Arbeitsschutzgesetz).

Die Handlungshilfen der RiSU

In der „arbeitsplatzbezogenen“ Handlungshilfe werden die Anforderungen an den Fachraum in einer Checkliste aufgelistet. In der „tätigkeitsbezogenen“ Handlungshilfe werden die Anforderungen an die Tätigkeit, der Versuch – als Lehrer oder Schülerversuch -, in einer Checkliste aufgelistet. Grundsätzlich sollten beide Checklisten (im Rahmen des Gefahrstoffmanagements) kontrolliert und „bejaht“ werden (soweit an der Schule zutreffend).

Nachfolgend die beiden Dokumente (Stand: Mai 2020, RiSU 2019)

  • allgemeine Handlungshilfe (Fachraum)
  • tätigkeitsbezogene Handlungshilfe
  • Einem „erfolgreichen“ Gefahrstoffmangement an der Schule steht nichts mehr im Weg. Auch das noch so einfache Gefahrstoffmanagement schützt alle Beteiligten vor Konsqeuenzen: Strafbefehl gegen den Schulleiter und einen Lehrer (Link ) und nur weil Brom nicht rechtlich „sicher“ aufbewahrt war !!! (für Brom gilt die Zugangsregelung durch eine fachkundige Person). Grundsätzlich sollten alle Gefahrstoffe (vor fremden Zugriff) sicher gelagert werden.