Gefahrstoffmanagement in der Schule
Auch an Schulen ist die „Einbindung“ eines „Gefahrstoffmanagements“ in den Schulalltag rechtlich erforderlich (Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, RiSU).Gefahrstoffe in der Schule - Handlungshilfen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Die Richtlinie für Sicherheit im Unterricht bietet bei der Umsetzung eines Gefahrstoffmanagements sogenannte Handlungshilfen. Diese Handlungshilfen sind in Form einer Checkliste aufgebaut und können nacheinander abgehackt werden. Dabei orientieren sich die Handlungshilfen der RiSU nach der Trennung in tätigkeitsbezogene und arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen (analog dem Arbeitsschutzgesetz).Die Handlungshilfen der RiSU
In der „arbeitsplatzbezogenen“ Handlungshilfe werden die Anforderungen an den Fachraum in einer Checkliste aufgelistet. In der „tätigkeitsbezogenen“ Handlungshilfe werden die Anforderungen an die Tätigkeit, der Versuch – als Lehrer oder Schülerversuch -, in einer Checkliste aufgelistet. Grundsätzlich sollten beide Checklisten (im Rahmen des Gefahrstoffmanagements) kontrolliert und „bejaht“ werden (soweit an der Schule zutreffend).Nachfolgend die beiden Dokumente (Stand: Mai 2020, RiSU 2019)