Vorschriften an der Schule - Gefahrstoffe

Es stellt sich zuerst die Frage, ob eine Schule im Rahmen der Tätigkeit mit Gefahrstoffen einem "Betrieb bzw. Arbeitgeber" gleichzustufen ist. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind im Umgang mit Gefahrstoffen (für Arbeitgeber) einige Vorschrifen zu Beachten. „Vorschriften“ im betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen zum Schutz von Arbeitnehmern finden sich (bereits) auf EU-Ebene. Zwei Richtlinien sind dabei besonders zu beachten.

  • Richtlinie 89/391/EWG – Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbei
  • Richtlinie 98/24/EG – Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
  • In Deutschland (als EU-Staat) wurde die Richtlinie 89/24/EG durch das „Arbeitsschutzgesetz“ in nationales Recht umgesetzt. Die Richtline 98/24/EG findet sich in Deutschland weitgehend in der Gefahrstoffverordnung wieder. Die Gefahrstoffverordnung basiert daher auf zwei Ermächigungsgrundlagen – dem Arbeitsschutzgesetz und dem Chemikaliengesetz. Damit sind die Schutzkonzepte (bzw. die Arbeitsschutzkonzepte) der Gefahrstoffverordnung bindend. Diese Vorschriften beinhalten die Informationsermittelung zur Gefährdung durch Gefahrstoffe, der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die Grundpflichten des Arbeitgebers und die allgemeinen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen (sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen).

    Ohne tiefer in die rechtlichen Vorschriften einzutauchen – Schulen und Universitäten sind (auch) Betriebe im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. So definiert die Gefahrstoffverordnung deutlich ("Definition Beschäftigte"), dass den Beschäftigten Schüler, Studenten und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, gleichstehen. Damit sind auch die Vorschriften zum Schutz von Beschäftigten (= Schülerinnen und Schüler) bindend. So muss an Schulen ein Gefahrstoffverzeichnis und Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Darüber hinaus gelten die Gundpflichten und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen (gemäß der Gefahrstoffverordnung). Bundeslandspezifisch erfolgt dies durch die „Richtlinie für Sicherheit im Unterricht“ (kurz: RiSU).
  • Sicherheit im Unterricht