Die Begriffe Stoff, Gefahrstoff und Chemikalie

Die Begriffe „Stoff – Gefahrstoff – gefährlicher Stoff – Chemikalie“ in der Zusammenfassung:

Beginnend mit dem Begriff „Stoff“ gilt für diesen Begriff, dass es sowohl im Gefahrstoffrecht (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung) als auch in der Naturwissenschaft (v.a. der Chemie) keine eindeutige Definition des Wortes „Stoff“ gibt. Allgemein sind Stoffe, die eine Masse haben und (Stoff)eigenschaften aufweisen (beispielsweise Siedetemperatur oder pH-Wert). Mit dem Begriff „Stoff“ könnte also durchaus auch der „Stoff“ gemeint sein, aus dem unsere Kleidung „hergestellt“ wird.

Daher wird der Begriff „Stoff“ oft präzisiert, indem der Begriff zu „chemischer Stoff“ erweitert wird. Dieser Begriff „chemischer Stoff“ wird auch mit dem Begriff „Substanz“ gleichgesetzt. Synonym wird der Begriff „Chemikalie“ verwendet. Auch wenn der Begriff „Chemikalie“ ebenfalls nicht eindeutig definiert ist, „definiert“ man Chemikalien weitgehend als durch chemische Verfahren im Labor oder industriell hergestellte chemischen Verbindungen oder Elemente. Diese „industriell“ hergestellten Verbindungen oder Elemente werden mit einer so genannten CAS-Nummer versehen (jede chemische Verbindung hat eine einzigartige CAS-Nummer, die genau diese Verbindung kennzeichnet). Dies dient oft zur Definition einer „Chemikalie“. Chemikalien kann man weiterhin unterscheiden in anorganische und organische Chemikalien. Organische Chemikalien setzt man auch mit „Kohlenwasserstoffverbindungen“ gleich. Also Verbindungen, die aus einem Strukturgrundgerüst aus C- (Kohlenstoff) und H- (Wasserstoff)-Atomen bestehen.

Ein (chemischer) Stoff ist also ein Element oder eine Verbindung (= Reinstoffe) bzw. ein Gemisch, die jeweils bestimmte chemische und physikalischen Eigenschaften zeigen. Daher unterscheidet man Stoffe in Reinstoffe (Elemente oder Verbindungen) und Gemische. Dies deckt sich auch mit dem dt. bzw. europäischen Gefahrstoffrecht. Gemäß CLP-Verordnung / REACH-Verordnung sowie Gefahrstoffverordnung bestehen Gemische „aus zwei oder mehreren Stoffe“ und werden daher nicht als Stoff, sondern als Gemisch bezeichnet. Vermischt man also zwei Verbindungen zu einem Gemenge / Gemisch (=> beide Verbindungen reagieren nicht miteinander) muss dieses „System“ als Gemisch bezeichnet werden.

Gefahrstoffe und gefährliche Stoffe / Gemische, sind nun chemische Verbindungen (oder ein Gemisch aus diesen), von denen physikalische, Gesundheits- oder Umweltgefahren ausgehen. Gefährliche Stoffe unterliegen so genannten Einstufungskriterien gemäß der CLP-Verordnung. Diese Einstufungskriterien, die Gefahrenklassen sind beispielsweise „Ätzwirkung auf die Haut“. Der Begriff „Gefahrstoff“ wird durch die Gefahrstoffverordnung definiert und umfasst „mehr“, als der Begriff „gefährliche Stoffe“. So sind Gefahrstoffe beispielsweise auch Stoffe, bei denen erst gefährliche Stoffe durch bestimmte Situationen freigesetzt werden (siehe hierzu auch das Kapitel: Definition: Gefahrstoff)