Kennzeichnungselemente bei Gefahrstoffen -
Die wichtigsten Fragen und Antworten

Damit alle Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen, müssen diese entsprechend gekennzeichnet sein.
Das wichtigste Kennzeichnungselement hierfür sind die Gefahrenpiktogramm (gemäß GHS/CLP-Verordnung).
Dennoch stellen uns Gefahrstoffe in der Kennzeichnung und im Umgang immer wieder vor Fragen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Die wichtigste Frage ist immer, wann ein Stoff ein Gefahrstoff ist. Wo liegt der Unterschied zwischen einem gefährlichen Stoff und einem Gefahrstoff? Wer gibt die Kennzeichnungselemente vor und wie kann man diese ermitteln?

Umgang mit Gefahrstoffen

Eine der wesentlichen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen ist beispielsweise der Lagerung und Beschränkung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die Frage, die sich auch stellt, wer mit Gefahrstoffen umgehen darf. Wie müssen Gefahrstoffe gekennzeichnet werden, wenn diese Transportiert werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

  • Wann ist ein Stoff ein Gefahrstoff bzw. gefährlicher Stoff: Gefahrstoff sind Stoffe, von denen physikalische Gefahren, Gesundheits- oder Umweltgefahren ausgehen. Diese Stoffe erfüllen die Gefahrenmerkmale bzw. Einstufungskriterien der CLP-Vorornung. Solche Kriterien sind beispielweise "Reizwirkung auf die Haut". Allerdings gibt es auch hier zusätzliche Verordnungen, die beachtet werden müssen. So sind gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Gefahrstoffe auch Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist. Daher kann es sein, dass ein Stoff oder Gemisch nach CLP-Verordnung nicht als gefährlich eingestuft wird, aber aufgrund des Chemikaliengesetzes bzw. Gefahrstoffverordnung schon.

  • Worin liegt der Unterschied zwischen Gefahrstoff und gefährlicher Stoff: Ein gefährlicher Stoff erfüllt sogenannte Einstufungskriterien. Der Begriff "Gefahrstoffe" ist umfangreicher, als der Begriff "gefährlicher Stoff". Denn Gefahrstoffe sind auch solche Stoffe, aus denen beispielsweise erst bei Verwendung gefährliche Stoffe (wie beispielsweise explosionsfähige Stoffe) entstehen oder freigesetzt werden (können)

  • Kennzeichnung eines gefährlichen Stoffes: Unterliegt ein Stoff einem Gefahrenmerkmal bzw. Einstufungskriterium, so werden die Kennzeichnungselemente durch die CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] geregelt. Diese Verordnung regelt bzw. beschreit die Gefahrenpiktogramme, die über die betreffende Gefahr eines gefährlichen Stoffes "visuell" informieren. Die CLP-Verordnung regelt die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung europaweit

  • Sogenannte CMR-Stoffe sind "besonders gefährlich: Ob ein Stoff bereits als karzinogen (krebserzeugend) eingestuft ist, ist nicht nur in der CLP-Verordnung (im Anhang), sondern auch im Anhang der Gefahrstoffverordnung als auch der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 905 nachzulesen

  • Den Umgang mit Gefahrstoffen regelt die CLP-Verordnung nicht bzw. nur in geringem Umfang. Der Umgang (bzw. speziell Tätigkeiten) mit Gefahrstoffen (beispielsweise Aufbewahrung oder Lagerung) sind durch die Gefahrstoffverordnung geregelt. Die Gefahrstoffverordnung regelt neben der Kennzeichnung und Verpackung auch noch die Pflichten des Arbeitgebers in Betrieben (darunter fallen auch Schulen und Universitäten) bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

  • Nicht jeder Stoff darf einfach so hergestellt oder verwendet werden, so regelt bzw. verbietet die Gefahrstoffverordnung das Herstellen und Verwenden von bestimmten Gefahrstoffen.

  • Umgang mit Gefahrstoffen: Der Umgang bzw. Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist durch die Gefahrstoffverordnung geregelt. Unter Tätigkeit versteht man dabei nicht nur die Herstellung und Verwendung, sondern auch Lagerung und Aufbewahrung

  • Transport eines Gefahrstoffes: Der Transport eines Gefahrstoffes unterliegt grundsätzlich den Transportvorschriften des jeweiligen Verkehrsträgers. Allerdings kann beispielsweise ein Gefahrstoff innerhalb eines Schulgeländes (oder Betriebsgeländes) transportiert werden, ohne die Kennzeichnung für Gefahrgüter anwenden zu müssen. Voraussetzung hierbei ist, dass keine öffentliche Verkehrsfläche benutzt wird. Der Gefahrstoff muss in diesem Fall nur gekennzeichnet sein nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und nicht nach den Transportvorschriften für gefährliche Güter. Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff Link