Die Signalwörter Gefahr und Achtung

Zu den Kennzeichnungselementen für gefährliche Stoffe gehören u. a. die Gefahrensymbole (GHS-Piktogramme) und die Signalwörter. Diese beiden Elemente sind gemäß CLP-Verordnung auf den Etiketten von gefährlichen Stoffen (dazu gehören auch Reinigungsmittel) anzubringen. Die Gefahrensymbole weisen dabei auch den Nicht-Fachmann auf eine potentielle Gefahr sind.

Gefahrenymbole

Diese Gefahrensymbole stehen „bildlich“ für 28 Gefahrenklassen (z. B. Reizwirkung auf die Haut). Allerdings sind die Gefährdungen innerhalb einer Gefahrenklasse nicht immer gleich. Daher gibt es innerhalb einer Gefahrenklasse auch Abstufungen (die so genannten Kategorien) Bezug auf die „Höhe“ des Gefährdungspotentials des jeweiligen Gefahrstoffes. Auch hier regelt die „GHS“-Systematik bzw. die CLP-Verordnung die Kennzeichnungselemente so, dass sie auch von einem Nicht-Fachmann verstanden werden.

Um den relativen Gefährdungsgrad (innerhalb einer Gefahrenklasse) eines gefährlichen Stoffes zu veranschaulichen, werden Signalwörter verwendet. Im Rahmen von GHS bzw. CLP-Verordnung unterscheidet man zwei unterschiedliche Stufen, um den Gefährdungsgrad auszudrücken:

  • Gefahr
  • Achtung
  • Diese beiden Signalwörter werden jedem Gefahrensymbol (bzw. Piktogramm) innerhalb einer Gefahrenklasse zugeordnet. Die beiden Signalwörter Gefahr oder Achtung werden so den Kennzeichnungselementen zugeordnet

    Das Signalwort „Gefahr“ steht für schwerwiegende Gefahren bzw. Gefahrenkategorien. Das Signalwort „Achtung“ kennzeichnet die weniger schwerwiegenden Gefahren bzw. Gefahrenkategorien. Allerdings dürfen nicht allen Gefahrensymbolen bzw. GHS-Piktogrammen die Signalwörter Achtung (für weniger schwerwiegende Gefahren) bzw. Gefahr (für schwerwiegende Gefahren) zugeordnet werden.

    Die betrifft vor allem das Gefahrensymbol bzw. Piktogramm, dass durch ein Ausrufezeichen gekennzeichnet ist (GHS07). Diese Gefahrensymbol bzw. Piktogramm kennzeichnet Gesundheitsgefahren, bei denen in der Regel weniger schwerwiegende Gefahren auftreten. Daher „tritt“ dieses Gefahrensymbol in der Regel nur in Verbindung mit dem Signalwort Achtung auf. Das Piktogramm mit dem Ausrufezeichen sollte aber nie mit dem einem Signalwort verwechselt werden, dass Piktogramm steht für Gesundheitsgefahren und nicht (direkt) für das Signalwort „Achtung“.

    In der Regel erfüllt ein gefährlicher Stoff mehrere „Einstufungskriterien“ und wird daher mehreren Gefahrenklassen zugeordnet. Liegen bei dieser Einstufung bedingt durch verschiedene Gefahrenklassen beide Signalworte vor, so wird als Kennzeichnungselement als Signalwort nur das Signalwort "Gefahr" verwendet. (Rangfolgeregelung geregelt in der CLP-Verordnung).

    Manchmal wird als Signalwort auch „Warnung“ verwendet. Dieses Signalwort gibt es nicht und basiert auf einer „ungeeigneten“ Übersetzung der englischen Begriffe

  • Gefahr / Danger
  • Achtung / Warning