Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (Stand Juni 2020)
Ziel der Gefahrstoffverordnung ist, Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vor Gefährdungen zu schützen. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung. Die Gefahrstoffverordnung gibt dabei ein „Stufenkonzept“ an (Schutz-) Maßnahmen vor. Hinweise und Dateils zu den Schutzmaßnahmen sind in der TRGS 500 geregelt. Die technischen, organisatorischen bzw. perso¬nenbezogenen Schutzmaßnahmen, die in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt werden, werden in der TRGS 510 konkretisiert.Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Im ersten Schritt werden die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Stoffe ermittelt. Dies Eigenschaften werden aus dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers oder aus Stoffdatenbanken ermittelt.