Gold, Silber, Platin und Nickel

Metalle lassen sich physikalisch bzw. chemisch in „Untergruppen“ einteilen. Aufgrund der Dichte werden Metalle (physikalisch) in Schwermetalle und Leichtmetalle unterteilt Chemisch werden Metalle (aufgrund des Reaktionsverhaltens) in Edelmetalle und unedle Metalle unterteilt.

Im Unterschied zwischen unedlen Metallen (Eisen, Zink, Natrium) reagieren Edelmetalle in der Regel nicht mit verdünnten Säuren oder reagieren mit Luftsauerstoff (wie beispielsweise das Rosten von Eisen). Zu den klassischen Edelmetallen zählen neben Gold und Silber auch Edelmetalle wie Platin, Palladium oder Nickel. Edelmetalle werden Metalle genannt, die besonders beständig gegenüber Korrosion sind.

Aufgrund der chemischen und physikalischen Eigenschaften (Beständigkeit gegen chemische Stoffe und metallischer Glanz) werden Edelmetalle nur nicht in der Technik, sondern auch als Schmuck oder Wertanlagen „verwendet“. Aufgrund der Seltenheit und „Wertbeständigkeit“ der Edelmetalle werden vor allem Silber und Gold als Geld-Anlageform genutzt. Inzwischen gibt es auch verschiedene Anlageformen, in Form von Metallbarren, Schmuck, Münzen oder in Form von Wertpapieren.

Wie alle „Anlagen“ gibt es für Edelmetalle auch einen (offiziellen) Marktpreis. So gibt es einen Goldpreis, Silberpreis, Platin- und Nickelpreis, der Marktpreis für das jeweilige Edelmetall. Der „Edelmetallpreis“ ist dabei das Produkt aus Angebot und Nachfrage und wird weltweit an globalen Rohstoffbörsen (London, New York) täglich ermittelt. Durch das globale Angebot und Nachfrage werden die Edelmetalle Gold, Silber, Platin der Nickel werden der Goldpreis, Platin- und Silberpreis in US-Dollar ermittelt bzw. angegeben.

Dieses Zusammenspiel von globaler Nachfrage (und Angebot) für noch zu einer weiteren Besonderheit bei Edelmetallen: Die „Maßeinheit“ zur Bestimmung der Preise ist (in der Regel) nicht das Kilogramm oder Gramm, sondern die Einheit Unze (manchmal spricht man auch von Feinunze). Dabei entspricht 1 Unze ca. 31,10 Gramm Edelmetall. Dabei sind vor allem der Goldpreis und der Platinpreis im Vergleich zum Silberpreis oder Nickelpreis wesentlich höher.

Bisherige Höchstpreise (ohne Berücksichtigung der Inflation):
  • Silber: ca. 50 $ pro Unze
  • Gold: ca. 1.900 $ pro Unze
  • Platin: ca. 2.200 $ pro Unze
  • Nickel: ca. 35 $ pro Unze
  • Auch Edelmetalle sind chemische Reinstoffe, die unter das Gefahrstoffrecht fallen (können), sondern diese Stoffe als gefährliche Stoffe eingestuft werden (CLP-Verordnung, Gefahrstoffverordnung). Ebenso kann wie am Beispiel Nickel eine Beschränkung für das Inverkehrbringen des Produktes bestehen.

    Daher können typische Edelmetalle (wie Gold oder Silber) prinzipiell auch von Privatpersonen physisch (als Metall) bei Goldhändler oder Banken gekauft und verkauft werden. Des Weiteren kann man auch verbriefte Wertpapiere an einer Wertpapierbörse investieren, wobei das Wertpapier den Preis des Edelmetalls (z. B. Goldpreis) „abbildet“ und an der Entwicklung des Marktpreises partizipiert.

    Nachfolgend ein Überblick über die physikalischen, chemischen und gefährlichen Eigenschaften der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Nickel.

    Gold ist ein Metall (chemisches Element mit dem Elementsymbol Au für lateinisch: Aurum) und befindet sich im Periodensystem der Elemente an Stelle 79. Es ist daher ein so genanntes Übergangsmetall (aufgrund der Stellung im Periodensystem). Als typisches Edelmetall ist Gold kaum reaktiv und kommt daher in der Natur auch in elementarer, metallischer Form vor (wird auch als gediegen bezeichnet).

    Wie alle Metalle hat auch Gold einen typischen, metallischen Glanz. Im Gegensatz zu reaktiven unedlen Metallen behält Gold (aufgrund der Reaktionsträgheit) den metallischen Glanz und seine gelbe Farbe lange Zeit. Der typische Goldglanz lässt Gold von anderen Metallen bzw. Edelmetallen einfach unterscheiden. Allerdings kann Gold von seinem Aussehen auch mit Pyrit, auch als Katzen- oder Narrengold bezeichnet) verwechselt werden.

    Gold als Edelmetall wird von verdünnten Säuren und von anorganischen Wasserstoffsäuren nicht angegriffen. Allerdings kann das so genannte Königswasser (ein Gemisch aus Salzsäure und Salpetersäure) angreifen und auflösen. Dies unterscheidet Gold auch von anderen Metallen und auch von Pyrit.

    Obwohl Gold aufgrund seines Glanzes und Farbe leicht zu erkennen ist und es auch in der Natur gediegen vorkommt, ist das Angebot an Gold begrenzt. Dennoch werden fast 80% des verfügbaren Goldes zu Schmuck verarbeitet oder als physisches Gold von Banken, Versicherungen oder Privatleuten als Geldanlage erworben. Der Rest wird beispielsweise in der Halbleitertechnik oder der Dentaltechnik verwendet.

    Kennzeichnung gemäß „Gefahrstoffrecht“ (CLP-Verordnung, Gefahrstoffverordnung)

    Gold ist ein „Feststoff mit einem hohen Schmelz- und Siedepunkt. Es ist diamagnetisch und auch sonst gehen keine physikalischen, chemischen-, Gesundheits- oder Umweltgefahren von Gold aus. Gemäß GHS bzw. Gefahrstoffverordnung handelt es sich bei Gold um keinen gefährlichen Stoff. Für Gold gibt es daher keine Beschränkung für das Inverkehrbringen oder alle Tätigkeiten (z.B. Verarbeiten) im Umgang mit Gold. Für Tätigkeiten mit Gold muss daher keine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung erstellt werden, sofern bei der Tätigkeit keine anderen Gefahrstoffe verwendet werden.

    Genauso wie Gold ist Silber ein Metall (ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ag) und befindet sich im Periodensystem der Elemente an Stelle 47. Es ist daher ein so genanntes Übergangsmetall (aufgrund der Stellung im Periodensystem).

    Silber hat auch einen typischen, metallischen Glanz, eine weiß-glänzende Färbung. Silber leitet wie alle Metalle den elektrischen Strom, unter den Metallen leitet Silber (bei Raumtemperatur) den elektrischen Strom am besten.

    Wie alle Edelmetalle ist Silber reaktionsträge. Daher reagiert Silber nicht mit verdünnten Säuren oder Sauerstoff. Die Beobachtung, dass Silber bei längerer Lagerzeit an Luft „schwarz“ anläuft, liegt daran das in der Luft „Sulfide“ enthalten sind, die mit dem Metall Silber reagieren. Es bildet sich dabei schwarzes Silbersulfid. Dieses Anlaufen von Silber an Luft stammt daher nicht von einer Oxidation mit Luftsauerstoff. In verdünnten Wasserstoffsäuren wird Silber nicht angegriffen. Silber wird nur von oxidierenden Säuren (wie beispielsweise Salpetersäure) angegriffen und von diesen gelöst.

    Kennzeichnung gemäß „Gefahrstoffrecht“ (CLP-Verordnung, Gefahrstoffverordnung)

    Das Silber kein gefährlicher Stoff ist, stimmt so nicht. „Die Gefahr durch einen gefährlichen Stoff geht von seinem Zustand aus), wie es in den Vorschriften steht, zeigt sich sehr gut beim Silber. Silber als Metall ist reaktionsträge, weder toxisch noch brennbar. Allergische Reaktion durch Silber (als „Metall“ nicht als Pulver) sind zwar bekannt, aber doch so „unwahrscheinlich“, dass Silber als Metall keinem Einstufungskriterium nach der CLP-Verordnung bzw. GHS unterliegt. Bei Tätigkeiten mit metallischen Silber gehen daher keine Gefährdungen aus (kein gefährlicher Stoff nach GHS):

    Allerdings gehen von Silber in Pulverform Gefährdungen aus. Silberpulver ist reaktiver als Silber in metallischer Form und kann unter bestimmten Bedingungen brennbar sein. Für Wasserorganismen ist Silber in Pulverform allerdings toxisch. Daher unterliegt Silber in Pulverform auch den Einstufungskriterien nach GHS bzw. CLP-Ordnung. Bei Silber in Pulverform handelt es sich um eine gefährlichen Stoff nach GHS und unterliegt damit den entsprechenden Vorschriften des „Gefahrstoffrechts“.

  • Einstufung Silber, Pulver
  • Gefahrenpiktogramme: GHS 09 („Umweltgefährdung“)
  • Signalwort: "Achtung"
  • Gewässergefährdend, Akut, Kategorie 1; H400
  • Gewässergefährdend, Chronisch, Kategorie 1; H410
  • Gefahrenhinweise: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H 410)
  • Genauso wie Gold und Silber ist Platin ein Metall (ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Pt) und befindet sich im Periodensystem der Elemente an Stelle 78. Es ist daher ein so genanntes Übergangsmetall (aufgrund der Stellung im Periodensystem).

    Platin hat auch einen typischen, metallischen Glanz, eine grau-glänzende Färbung. Wie auch Gold kommt Platin in der Natur in elementarer Form vor. Platin wird von Salzsäure und Salpetersäure nicht angegriffen. Allerdings kann das so genannte Königswasser (ein Gemisch aus Salzsäure und Salpetersäure) angreifen und auflösen.

    Kennzeichnung gemäß „Gefahrstoffrecht“ (CLP-Verordnung, Gefahrstoffverordnung)

    Platin ist ein „Feststoff mit einem hohen Schmelz- und Siedepunkt. Es ist diamagnetisch und auch sonst gehen keine physikalischen, chemischen-, Gesundheits- oder Umweltgefahren von Platin aus. Gemäß GHS bzw. Gefahrstoffverordnung handelt es sich bei Platin um keinen gefährlichen Stoff. Für Platin gibt es daher keine Beschränkung für das Inverkehrbringen oder alle Tätigkeiten (z.B. Verarbeiten) im Umgang mit Platin. Für Tätigkeiten mit Platin muss daher keine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung erstellt werden, sofern bei der Tätigkeit keine anderen Gefahrstoffe verwendet werden

    Genauso wie alle Edelmetalle ist auch Nickel ein Metall (ein chemisches Element mit dem Elementsymbol Ni) und befindet sich im Periodensystem der Elemente an Stelle 28. Es ist daher ein so genanntes Übergangsmetall (aufgrund der Stellung im Periodensystem).

    Nickel hat auch einen typischen, metallischen Glanz. Wie auch Gold kommt Nickel in der Natur in elementarer Form vor, allerdings nur selten. Der Großteil an Nickel wird aus Nickelhaltigen Eisenerzen gewonnen.

    Kennzeichnung gemäß „Gefahrstoffrecht“ (CLP-Verordnung, Gefahrstoffverordnung)

    Nickel ist ein „Feststoff mit einem hohen Schmelz- und Siedepunkt und ist ferromagnetisch Von Nickel gehen auch Gesundheitsgefahren aus. Nickel gilt als der häufigste Auslöser für Kontaktallergien (Nickeldermatitis). Daher gibt es gemäß der REACH-Verordnung eine Begrenzung der Verwendung und des Inverkehrbringens von Produkten aus Nickel oder Nickelverbindungen, die direkt mit der menschlichen Haut in Verbindung kommen.

    Vor allem in Pulverform gehen von Nickel viele Gefahren aus, weshalb Nickel in Pulverform auch mehreren Einstufungskriterien nach der CLP-Vorordnung unterliegt.

    Einstufung: Nickel, Pulver
  • Gefahrenpiktogramme: GHS 02, GHS 07, GHS 08
  • Signalwort: "Gefahr"
  • Entzündbare Feststoffe, Kategorie 2; H228
  • Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1; H317
  • Karzinogenität, Kategorie 2; H351
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372
  • Gewässergefährdend, Chronisch, Kategorie 3; H412
  • Gefahrenhinweise:
  • Entzündbarer Feststoff (H228)
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317)
  • Kann vermutlich Krebs erzeugen (H351)
  • Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372)
  • Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412)
  • Für Nickel gibt es daher eine Beschränkung für das Inverkehrbringen (REACH-Verordnung) und Tätigkeiten (z.B. Verarbeiten) im Umgang mit Nickel. Für Tätigkeiten mit Nickel in Pulverform muss daher eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung erstellt werden