Gefahrstoffkataster bzw. Gefahrstoffverzeichnis

Gefahrstoffverzeichnis - Die Auflistung aller gefährlichen Stoffe in einem Betrieb, Schule oder Universitäts(bereich).

Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass der Arbeitgeber (dazu gehört auch die Schule) ein so genanntes Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. Dieses Verzeichnis wurde früher als Gefahrstoffkataster bezeichnet. Daher findet sich noch oft der Ausdruck Gefahrstoffkataster. In der aktuellen Gefahrstoffverordnung wird dies als „Verzeichnis“ bzw. „Gefahrstoffverzeichnis“ bezeichnet. Die Bezeichnung Gefahrstoffkataster bzw. Gefahrstoffverzeichnis sind aber identisch. Dieses Gefahrstoffkataster bzw. Gefahrstoffverzeichnis ist bei Verwendung gefährlicher Stoffe zu führen. Ein Gefahrstoffverzeichnis ist nur dann nicht erforderlich, wenn Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach der Gefahrstoffverordnung ausgeübt werden (dies ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung).

Ein Gefahrstoffverzeichnis (in Anlehnung an die Vorgaben durch die Gefahrstoffverordnung) ist Auflistung der eingesetzten Gefahrstoffe bzw. gefährliche Stoffen. Zu diesen Stoffen gehören Reinstoffe, Stoffgemische und Erzeugnisse bzw. Zubereitungen. In dem Gefahrstoffverzeichnis wird für jeden Gefahrstoff aufgelistet:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • Einstufung des Gefahrstoffs (Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, z.B. ätzend)
  • Angaben zu den Mengen
  • Arbeitsbereiche, in denen der Gefahrstoff eingesetzt wird
  • Die Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses ist nicht nur ein bürokratischer Aufwand, sondern bietet auch „interne“ Vorteile. So ist aus dem Gefahrstoffverzeichnis bereits ersichtlich, welche (Höchst)mengen gelagert werden. Aufgrund einer bestimmten Höchstmenge kann beispielsweise die Kleinmengenregelung nach TRGS 510 angewandt werden oder die interne Lagerung optimiert werden. Auch kann aus einem Gefahrstoffverzeichnis entnommen werden, in welchem Arbeitsbereich welche Stoffe gelagert werden bzw. verwendet werden.