Der Begriff Gefahrstoff und gefährlicher Stoff

Die Gefahrstoffverordnung wurde aus Basis des Chemikaliengesetzes und dem Arbeitsschutzgesetz erlassen. Damit „verfolgt“ die Gefahrstoffverordnung zwei grundsätzliche Ziele: Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen bzw. Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die Gefahrstoffverordnung regelt im Einzelnen:

  • Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  • Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und weiteren Beteiligten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Beschränkung der Herstellung und Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen
  • Wann ist ein gefährlicher Stoff ein Gefahrstoff?

    Wann ein Stoff ein gefährlicher Stoff ist, regelt die sogenannte CLP-Verordnung. Gefährliche Stoffe erfüllen die Gefahrenmerkmale bzw. Einstufungskriterien der CLP-Vorordnung. Diese sind in der CLP-Verordnung nachzulesen (bzw. in einem anderen Kapitel auf Safechemical.de). Und hier gibt es bei der Thematik „Gefahrstoffe“ schon den ersten Unterschied. In Deutschland wird der Begriff „Gefahrstoff“ durch die Gefahrstoffverordnung definiert. Dabei ist Begriff „Gefahrstoffe“ (in der Gefahrstoffverordnung) umfangreicher, als der Begriff „gefährlicher Stoff“. Denn Gefahrstoffe sind auch solche Stoffe, aus denen erst bei Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden (können). Siehe hierzu auch den § 2 der Gefahrstoffverordnung.
  • Gefahrstoffverordnung - Gesetzestext
  • Die Einstufung der gefährlichen Stoffe bzw. Gefahrstoffe in Gefahrenklassen erfolgt dabei nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). „Entzündbare Gase“ ist beispielsweise eine Gefahrenklasse. Alle Stoffe, die die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse erfüllen, werden entsprechend der CLP-Verordnung mit den Kennzeichnungselementen für Entzündbare Gase (inkl. deren Unterkategorien) versehen. Hier sei nochmal auf die Definition „Gefahrstoffe“ nach der Gefahrstoffverordnung verwiesen. Gefahrstoffe sind auch solche Stoffe, den ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen ist Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen festgelegten Zeitraum.