Gefahrstoffrecht auf nationaler und internationaler Ebene

In einem anderen Kapitel wurde der Begriffsunterschied zwischen „Gefahrstoff“ und „gefährlicher Stoff“ geklärt. Der Begriff „Gefahrstoff“ wird dabei durch die Gefahrstoffverordnung definiert. Jede Verordnung benötigt eine Verordnungsermächtigung in einem Gesetz. Ermächtigungsgrundlage für die Gefahrstoffverordnung sind das Arbeitsschutzgesetz und das Chemikaliengesetz.

Gefahrstoffrecht auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene (EU) gibt es EG-Verordnungen (sogenannte „Regulations“) und EG-Richtlinen (sogenannte „Directives“). EG-Verordungen müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, diese Verordnungen sind unmittelbar in jedem EU-Staat gültig. Im Rahmen des „Gefahrstoffrechts“ zählen zu diesen Verordnungen die REACH-Verordnung und die CLP/GHS-Verordnung.

Umsetzung in nationales Recht

Bei „Directives“ bzw. EG-Richtlinien eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich (also auch in Deutschland). Bei der Umsetzung in nationales Recht unterscheidet man dabei zwei Varianten.
  • Richtlinien, die gemäß dem „EU-Vertrag“ umgesetzt werden und deren Vorgaben verbindlich sind
  • Richtlinien, die umgesetzt werden und gemäß „EU-Vertrag“ als Mindeststandard vorgegeben werden
  • Ob und wie eine Vorschrift im Umgang mit Gefahrstoffen zu bewerten ist, lässt sich bereits am Namen ableiten. EU-Verordnungen sind unmittelbar anwendbar und gelten in allen Mitgliedstaaten der EU. EU-Richtlinien sind nicht unmittelbar anwendbar und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Gesetze (in Deutschland) sind immer an dem Wort „Gesetz“ erkennbar. Diese Gesetze können als Bundes- oder Landesgesetz vorliegen, wobei ein Bundesrecht immer Vorrang gegenüber einem Landesrecht hat.

    EU-Richtlinien am Beispiel der „Gefahrstoffverordnung“

    Auf der einen Seite gibt es EU-Richtlinien, die das Inverkehrbingen und Bereitstellung von (gefährlichen) Stoffen beinhalten, v.a. in Bezug auf die Sicherheit. Diese Vorschriften wurden national umgesetzt in das Chemikaliengesetz („Harmonisierung der Vorschriften“). Auf der anderen Seite gibt es EU-Richtlinie, die die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beinhalten. Durch die Umsetzung in nationales Recht entstand das Arbeitsschutzgesetz.

    Das Chemikaliengesetz bildet die rechtliche Grundlage für Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen. Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet die Grund- und Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers (nicht nur in Bezug auf Gefahrstoffe). Diese beiden Gesetze dienen als Ermächtigungsgrundlage, um beispielsweise Schutzmaßnehmen oder Tätigkeitsbeschränkungen zu „verordnen“. All diese wurde in der Gefahrstoffverordnung „konkretisiert“.

    Doch auch mit der (Gefahrstoff)verordnung ist noch nicht „Schluss“, so wird die „Ausgestaltung“ der Gefahrstoffverordnung durch Technische Regeln für Gefahrstoffe konkretisiert. Beispielsweise wird in der Verordnung die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Wie eine Gefährdunungsbeurteilung aber im Detail geregelt ist, finden wir in „Regeln“ und „Normen“, in unserem Fall in der TRGS („Technische Regeln für Gefahrstoffe“).