Fachkraft für Arbeitssicherheit - Sicherheitsfachkraft

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch als Sicherheitsfachkraft bzw. kurz Sifa bezeichnet) ist die zentrale Person im betrieblichen Arbeitsschutz. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dies kann ein interner Mitarbeiter sein, aber auch eine externe Person.

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist neben dem Betriebsarzt die „Anlauf / Beratungsstelle“ in allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Dazu gehört auch die Sicherheit der Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsfachkraft ist von einem Sicherheitsbeauftragten zu unterscheiden. Der Sicherheitsbeauftragte prüft i. d. R., ob (gemäß der Gefährdungsbeurteilung notwendige) Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstungen vorhanden sind.

Regelungen zur Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit fachlich weisungsfrei, d.h., dass kein Betriebsmitarbeiter darf Anweisungen zur Ausübung der Tätigkeit geben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit darf daher weder organisatorisch noch disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt werden.

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit werden durch das Arbeitssicherheitsgesetz (kurz: ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 beschrieben und geregelt. Damit ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen kann, benötigt diese eine vorgeschriebene Ausbildung bzw. Fachkunde. Die Fachkunde umfasst eine entsprechende Berufsausbildung beispielsweise als Techniker, Meister oder Ingenieur. Neben dieser Basisqualifikation sind eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie eine „Ausbildung“ zur Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig. Da die Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Berufsausbildung voraussetzt, handelt es sich bei der „Ausbildung“ zur Fachkraft für Arbeitssicherheit um keine Ausbildung gemäß dem Berufsbildungsgesetz.