Kennzeichnung nach GHS am Beispiel von Ethanol

Ethanol (umgangssprachlich auch als Alkohol bezeichnet) ist eine farblose, leichtentzündliche und stechend riechende Flüssigkeit. Chemisch gesehen handelt es sich bei Ethanol um einen Stoff, der zur Stoffklasse der Alkohole gezählt wird. Es handelt sich bei dieser Stoffklasse um eine Kohlenwasserstoffverbindung, d.h. das Grundgerüst der Verbindung wird aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen aufgebaut (Summenforml: C2H5OH bzw. CH3-CH2-OH)

Im Alltag verbinden wir mit dem Begriff „Ethanol / Alkohol“ zwei unterschiedliche Anwendungen: Den „reinen“ Ethanol / Alkohol, der zur Hestellung von medizischen, kosmetischen Produkten oder auch Genussmittel eingesetzt wird. Zum anderen aber den Brennspiritus, der als Brennstoff, Reinigungsmittel oder als Lösungsmittel eingesetzt wird.

Die Kennzeichnungslemente gemäß GHS bzw. CLP-Verordnung lassen sich beispielsweise aus Sicherheitsdatenblättern oder Gefahrstoffdatenbanken (z. B. Gestis) nachlesen. In unserem Fall aber wollen wir die Kennzeichungselemente für Ethanol selbst ermitteln. Die Gefahrenklassen bzw. die Einstufungskriterium eines Stoffes zu einem gefährlichen Stoff finden wir im Anhang der CLP-Verordnung.

GHS-Kennzeichnung von Ethanol

Um einen Gefahrstoff „richtig“ einstufen zu können, müssen wir dessen Stoffeigenschaften kennen. Ethanol ist eine Flüssigkeit (1) und leichtentzündlich (2). Der Flammpunkt von Ethanol liegt bei ca. 11°C (3), der Siedepunkt bei ca. 78°C (4). Nun betrachten wir die Kategorien der CLP-Verordnung: Hier finden wir entzündbare Gase, entzüdbare Flüssigkeiten und entzündbare Feststoffe. Ethanol fällt daher -wenn überhaupt- unter entzündbare Flüssigkeit. Bei der „Gruppe“ der entzündbaren Flüsigkeiten handelt es sich um Stoffe oder Gemische, die flüssig vorliegen, mit einem Flammpunkt von maximal 60°C.

Diese Einstungskriterien trennen auf Ethanol zu, bei Ethanol handelt es sich daher um eine „entzündbare“ Flüssigkeit. Nun ist nicht jede „entzündbare“ Flüssigkeit gleich gefährlich, sondern anhängig von der sogenannten „Entzündbarkeit“ (bewertet an dem Flammpunkt des Stoffes).

Im Rahmen der CLP-Verordnung gibt es dabei drei „Einstufungen“ (die sogenanten Gefahrenkategorien als Untereinteilung der Gefahrenklassen)
  • Flüssigkeit und Dampf sind extrem entzündbar (Katgeorie 1)
  • Flüssigkeiten und Dampf sind leicht entzündbar (Kategorie 2)
  • Flüssigkeit und Dampf entzündbar (Kategorie 2)
  • Als Einstufungskriterium für Kategorie 2 gilt beispielweise „Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C“, das mit den Stoffeigenschaften von Ethanol übereinstimmt. Bei Ethanol handelt es sich also um eine „entzündbare Flüssigkeit“, Kategorie 2. Mit diesem Wissen können wir nun alle Kennzeichnungslemente (GHS-Piktogramm, Signalwort, H- und P-Sätze) für Ethanol ermitteln (im Anhang der CLP-Verordnung)

    Schon fertig?

    Wie wichtig es ist, alle Stoffeiegnschaften eines Stoffes bzw. Gemisches zu kennen, zeigt sich vor allem bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Zu Beginn wurden die Stoffeigenschaften von Ethanol aufgeführt, u. a. „stechend riechende Flüssigkeit“. Dies sollte Anlass geben, in der CLP-Verordnung nach entsprechenden Einstufungskrtieren bei Gesundheitsgefahren „nachzuforschen“. Somit gelangt man abschließend zu einer vollständigen Einstufung von Ethanol:
  • GHS-Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS07
  • Signalwort: Gefahr
  • Entzündbare Flüssigkeit, Kategorie 2, H225
  • Augenreizung, Kategorie 2, H319
  • Unterschied Ethanol und Brennspiritus

    Laut CLP-Verordnung muss im Rahmen der Gefahrenermittlung die Unterscheidung zwischen Stoff und Gemisch bachtet werden. Bei Brennspiritus handelt es sich auch um Ethanol, allerdings ist Brennspirtus ein Gemisch aus mit mindestens 94 % Ethanol und einem Vergällungsmittel. Dies muss im Rahmen der Kennzeichnngselemente berücksichtigt werden.