Die Gefahrstoffverordnung im Überblick

Das Chemikaliengesetz bildet die rechtliche Grundlage für Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen. Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet die Grund- und Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers (nicht nur in Bezug auf Gefahrstoffe).

Die Gefahrstoffverordnung wurde auf Basis des Chemikaliengesetzes und dem Arbeitsschutzgesetz erlassen. Damit dient die Gefahrstoffverordnung zwei grundsätzlichen Zielen: Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen bzw. Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Die Gefahrstoffverordnung gilt auch, wenn durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen „nicht Beteiligte“ unmittelbar Gefährdungen ausgesetzt sind (nicht nur für Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen umgehen). Die Gefahrstoffverordnung gilt aber nicht in Haushalten.

Die Gefahrstoffverordnung findet aber auch Anwendung bei Teilprozessen im Rahmen eines Gefahrstofftransportes. Die Gefahrstoffverordnung definiert auch die Lagerung und die innerbetriebliche Beförderung. Gemäß der Gefahrstoffverordnung stehen … Schülerinnen und Schüler, Studierende und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, Beschäftigten gleich. Die Schutzkonzepte der Gefahrstoffverordnung sind daher auch an Schule und Universitäten einzuhalten

weiterführende Informationen

MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON ARBEITNEHMERN BEI TÄTIGKEITEN MIT GEFAHRSTOFFE: Link

DER BEGRIFF GEFAHRSTOFF UND GEFÄHRLICHER STOFF: Link