Vereinfachungen beim Gefahrguttransport - die 1.000 Punkte-Regel

In Deutschland wird das ADR durch die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern“) als rechtsverbindlich umgesetzt. Wird bei einem Transport von Gefahrgütern eine öffentliche Verkehrsfläche genutzt, unterliegt dieser Transport den Vorschriften für den Gefahrguttransport. Allerdings gib es für (mengenmäßig) kleinere Transporte von Gefahrgütern auch Vereinfachungen wie beispielsweise die 1.000 Punkte-Regel.

Die so genannte 1.000 Punkte-Regel finden wir in der ADR unter „Freistellungen in Zusammenhang mit bestimmten Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden“. Diese Regelung dient als Erleichterung um Gefahrgüter zu transportieren, dennoch gilt auch hier: Gefahrgut ist und bleibt Gefahrgut. Bei einem Transport gemäß der 1.000 Punkte-Regel entfallen eine Kennzeichnung der Fahrzeuge und eine ADR-Bescheinigung des Fahrers.

Die 1.000 Punkte-Regel des ADR gilt nur für Versandstücke, also Versandstück-beförderung und nicht für Beförderung in Tanks oder loser Schüttung.

In der ADR (Tabelle 3.2) finden wir ein Stoffverzeichnis, in dem in Spalte 15 eine so genannte Beförderungskategorie angegeben wird (0 – 4). Wird nur eine Kategorie pro Beförderungseinheit transportiert, so lässt sich die Freistellungsmenge in der ADR ablesen. Werden Gefahrgüter verschiedener Beförderungskategorien transportiert, muss die 1.000 Punkte-Regel angewandt werden. Jede Beförderungskategorie hat dabei pro Mengeneinheit Gefahrgut (1 Liter / 1 Kilogramm) einen bestimmten Faktor. Dieser wird mit der Gesamtmenge multipliziert und so eine Summe aller zu transportierenden Gefahrgüter berechnet (Beispiel: Benzin, Beförderungskategorie 2, Faktor 3 => 100 Liter Benzin = 300 Punkte). Dabei ist zu Beachten, dass bei der Beförderungskategorie 0 eine Freistellung durch die 1.000 Punkte-Regel nicht möglich ist.

Wie eingangs beschrieben, bleibt bei dieser Freistellung jedes Gefahrgut weiterhin Gefahrgut. Die Freistellung gilt im Wesentlichen nur für die oben genannten Vorschriften. Vorschriften wie Ladungssicherung oder die korrekte Kennzeichnung der Versandstücke gilt weiterhin.

Typische Pflichten von Beteiligten innerhalb der Beförderungskette (gemäß der 1.000 Punkte Regel)

Absender
  • Korrekte Klassifizierung des Gefahrgutes und Prüfung auf Zulässigkeit der Beförderung
  • Verpackungen (Gefahrgutumschließungen) die gemäß Vorschriften zugelassen sind
  • Beförderer
  • Ausreichende Ladungssicherung
  • Fahrzeugführer sind entsprechend eingewiesen und geschult
  • Vorgeschriebene Ausrüstung wird mitgeführt
  • Mengengrenzen werden eingehalten