Umweltgefährliche bzw. umweltgefährdende Stoffe im Haushalt

Zuerst einmal zu den beiden Begriffen „umweltgefährlicher“ und „umweltgefährdender“ Stoff. Diese Unterscheidung ist bedingt durch das „Gefahrstoffrecht“ und „Gefahrgutrecht“. Im Gefahrgutrecht (ADR, Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) spricht man von „umweltgefährdenden“ Stoffen. Im Gefahrstoffrecht (CLP-Verordnung) spricht man hingegen von „umweltgefährlichen“ Stoffen.

Gemäß Gefahrstoffrecht ist ein umweltgefährlicher Stoff ein Stoffe, von dem Umweltgefahren ausgehen („gewässergefährdend“). Allerdings gibt es in der Definition eines umweltgefährlichen Stoffes nach „europäischer“ und „deutscher“ Auffassung Unterschiede. Gemäß CLP-Verordnung (=> Europa) sind umweltgefährliche Stoffe, Stoffe oder Gemischen die die Merkmale der Gefahrenklasse „Gewässergefährdend“ erfüllen. Die deutsche Deinition ist weit umfassender (analog: Gefahrstoff – gefährlicher Stoff). Nach der Interpretation des dt. Gefahrstoffrechts (=> Chemikaliengesetz) wären viele Stoffe als umweltgefährlich zu betrachten, da diese ab einer bestimmten Menge den Naturhaushalt negativ beeinflussen können.

Die (erweiterte) Definition für "umweltgefährlich" finden wir in § 2 der GefahrstoffVerordnung. Umweltgefährlich sind Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse Gewässergefährdend nach der CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) hinausgehen. Umweltgefährliche Stoffe sind „Stoffe oder Gemische, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit von Naturhaushalt, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können". GefahrstoffVerordnung

Im Haushalt erkennt man Produkte mit umweltgefährlichen Inhaltsstoffen an den Gefahrensymbolen und den Warnhinweisen auf dem Etikett oder der Verpackung. So finden wir auf umweltgefährlichen Stoffen das Gefahrensymbol (GHS 09) "Toter Baum und Fisch", dass diese kennzeichnet. Die Warnhinweise (so genannte H-Sätze) lassen sich ebenfalls auf dem Etikett finden, es handelt sich um H400, H410 – H413 („Gewässergefährdend“).

Umweltweltgefährlicher bzw. umweltgefährdende Stoffe sind vor allem Kohlenwasserstoffe (dazu gehören vor allem halogenierte Kohlenwasserstoffe) und einige Schwermetalle (wie Blei-, Cadmium-, oder Kupferverbindungen). Diese lassen sich –wie vorher beschrieben- am entsprechenden Gefahrensymbol erkennen.