Kennzeichnung von Lebensmittel

In Deutschland werden gefährliche Stoffe im Chemikaliengesetz (kurz: ChemG) definiert, das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Das Chemikaliengesetz dient v.a. als Ermächtigungsgrundlage für die nachgeschalteten Verordnungen, im Falle des „Gefahrstoffrechts“.

Allerdings gibt es auch Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die „gefährliche Stoffe“ darstellen, weil diese u. a. toxisch sind (beispielsweise Bakterien als biologische Stoffe bzw. Biostoffe). Diese Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse unterliegen durch ihre Anwendung allerdings „speziellen“ Gesetzen bzw. Verordnungen. Diese Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sind u.a: Lebensmittel (Lebensmittelgesetz).

Diese „Vorschriften“ begegnen uns täglich beispielsweise beim Einkaufen. Ein Rum mit teilweise 80 Volumen% Alkohol ist nicht mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet, während eine Flasche mit 80% Ethanol (von einer Chemiefirma oder der Apotheke) entsprechend dem Gefahrstoffrecht gekennzeichnet ist. Dies entspricht auch den Vorschriften, denn Lebensmittel sind grundsätzlich von der Kennzeichnung nach dem Gefahrstoffrecht (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung) ausgenommen. Lebensmittel fallen unter das Lebensmittelgesetz. Daher können auch nicht nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet Produkte gefährliche Stoffe sein.

In Lebensmittel müssen bestimmte Inhaltsstoffe (z. B. Zusatzstoffe oder Allergene) entsprechend gekennzeichnet sein. Grundsätzlich müssen auf Lebensmittel bestimmte Pflichtangaben (Bezeichnung, Herstellerangaben) gekennzeichnet sein. In der Regel müssen Lebensmittel folgende Kennzeichnungen enthalten: Bezeichnung des Lebensmittels, Verzeichnis der Inhaltsstoffe (Zutatenverzeichnis), Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum, Herstellerangaben und Nährwertkennzeichnung.

Hinweis: Auch Zusatzstoffe zählen zu den Zutaten und werden in der Regel mit ihrer E-Nummer angegeben (siehe: Kapitel E-Nummer). Durch Vorschriften definierte allergene Zutaten müssen in dem Zutatenverzeichnis entsprechend gekennzeichnet sein. Diese (Lebensmittel)Zusatzstoffe müssen durch EU-Behörden zugelassen sein und dürfen nur nach den entsprechenden Vorschriften Lebensmitteln zugesetzt werden.