Staub als Gefahrstoff?

Wann ein Stoff als gefährlicher Stoff bzw. Gefahrstoff definiert ist, wurde in anderen Kapiteln erläutert. Im Alltag stellt sich diese Frage oft an vielen Stoffen, beispielsweise auch an „Stäben“.

Definition von Stäuben

Stäube sind in der Luft fein verteile Feststoffteilchen. Die Verteilung erfolgt dabei in der Regel durch Aufwirbeln. Stäube entstehen durch mechanische, thermische und chemische Prozesse. In der Chemie definiert man „Stäube“ auch oft als Rauch, es handelt sich aber auch hier um in der Luft fein verteilte Feststoffteilchen. Im Rahmen der „Gefährdungsbeurteilung“ unterscheidet man zwei Arten von Stäuben, den A-Staub und den E-Staub.

Unter dem A-Staub, der so genannten alveolengängigen Fraktion des Staubes, versteht man den Teil des einatembaren Staubes, der so beschaffen ist, dass er in die Lungenbläschen (den Alveolen) vordringen kann. Der alveolengängige Teil ist also so fein, dass er in die Verzweigungen der Lunge eindringen kann.

Unter dem E-Staub versteht man den Teil bzw. Fraktion des Staubes, die durch Mund und Nase eingeatmet werden kann. Daher wird der E-Staub auch als die einatembare Fraktion bezeichnet.

Eigenschaften von Stäuben

Stäube mit einem kleinen Teilchendurchmesser (Partikelgrößen von unter 100 um) können für längere Zeit in der Luft verbleiben und sind somit eine „Gesundheitsgefahr“ für Beschäftigte am Arbeitsplatz. Aufgrund der langsamen Fallgeschwindigkeit bleiben kleinste Staubteilchen oft stundenlang in der Luft. Eine weitere Eigenschaft von Stäuben ist, dass diese nur begrenzt sichtbar sind. Staub mit einem Partikeldurchmesser von unter 1 um ist praktisch unsichtbar.

Staub als gefährliche Stoffe?

Einatembarer Staub, der in die Lunge eindringt, wirkt dort als Fremdkörper und kann zu einer Reizung der Atemwege führen. Daher sollte jede Exposition von inhalative Aufnahme von Stäuben vermieden bzw. minimiert werden.

Nicht nur aus diesem Grund finden wir in der Technischen Regel für Gefahrstoffe, TRGS 900, in der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte auch Arbeitsplatzgrenzwerte für den A-Staub und den E-Staub. Da alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatz zugewiesen werden, auch als Gefahrstoffe definiert werden, handelt es sich sowohl bei A-Staub als auch E-Staub um einen Gefahrstoff (=> Definition Gefahrstoff, siehe Chemikaliengesetz bzw. Gefahrstoffverordnung).

Gefährlicher Staub – Holzstaub

Aber nicht nur in der TRGS 900 wird ersichtlich, dass Staub ein Gefahrstoff ist, sondern auch in der TRGS 905, der Vorschrift für das „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellenmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe.

Gemäß der TRGS 905 wird Holzstaub zwar nicht als krebsezeugend (Kategorie 1) , aber als krebsverdächtig (Kategorie 2) eingestuft.