Die Rangfolge der GHS-Gefahrenpiktogramme

Im Kapitel „Ermittlung der Gefährdungen anhand von Gefahrenpiktogramme“ wurde erkannt, dass die GHS Piktogramme nicht ausreichen, um eine Gefährdungsbeurteilung korrekt zu erstellen. Dies liegt unter anderen an den unterschiedlichen Expositionswegen (dermale, inhalative und orale Aufnahme).

Darüber hinaus wird durch die europäische CLP-Verordnung eine Rangfolge bei der Kennzeichnung mit Gefahrpiktogrammen vorgeschrieben. Daher bedeutet eine „höhere“ Zahl an Gefahrenpiktogrammen nicht automatisch eine höhere Gefährdung.

Wie in einem anderen Kapitel vorgestellt, basiert das Gefahrenpiktogramm auf der Einstufung in so genannte Gefahrenklassen. Die Einstufung erfolgt dabei auf den chemischen, biologischen und physikalischen Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe. Dabei können Gefahrstoffe auch mehreren Gefahrenklassen unterliegen. Daher kann ein Gefahrstoff mit mehreren Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet sein. Damit die Zahl der (durch die CLP-Verordnung bestimmten) Gefahrenpiktogramme für einen Gefahrstoff nicht „überhand“ nimmt, existiert die Rangfolge bei der Kennzeichnung. Daher ist es möglich, ein oder mehrere Gefahrenpiktogramme bei der Kennzeichnung eines Gefahrstoffes „wegzulassen“.

Diese Rangfolge ergibt sich aus der CLP-Verordnung, Artikel 26 – Rangfolgeregelung für Gefahrenpiktogramme. Beispiel: Wird ein Gefahrstoff mit „GHS06“ gekennzeichnet, so kann das Gefahrenpiktogramm GHS07 weggelassen werden.

Allerdings ist diese Rangfolgeregelung nicht immer einfach, so dass diese von einem „Fachkundigen“ vorgenommen werden sollte. Ist ein Gefahrstoff mit „GHS05“ gekennzeichnet, so kann das Gefahrenpiktogramm „GHS07“ weggelassen werden. Das Weglassen ist aber nur zulässig, wenn die Einstufung auf Haut- oder Augenreizung basiert.

Hinweis: Auch für Gefahrenhinweise (H-Sätze) existiert in der CLP-Verordnung eine Rangfolgeordnung (Artikel 27, Rangfolge bei Gefahrenhinweisen). Allerdings dürfen nur wenige H-Sätze bei der Kennzeichnung eines Gefahrstoffes weggelassen werden.