Arbeitskleidung und Berufskleidung: Welche Rolle spielt die Schutzkleidung im Arbeitsalltag

Im Kapitel „PSA – persönliche Schutzausrüstung“ erläutert, ergibt sich die zu tragende Schutzkleidung aus der Gefährdungsbeurteilung. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung finden sich beispielsweise in der PSA-Produkt-Richtlinie (89/686/EWG) oder PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

Im täglichen Alltagssprachgebrauch verwenden wir die Begriffe Berufskleidung, Arbeitskleidung, Dienstkleidung oder Schutzkleidung synonym. Dies ist fachlich aber nicht korrekt, denn nicht jede Berufskleidung bzw. Arbeitskleidung dient dem Schutz der Beschäftigten vor Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen (beispielsweise durch Gefahrstoffe). Während Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Arbeitskleidung nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Unterscheidung Arbeitskleidung, Berufskleidung und Schutzkleidung

Arbeitskleidung ist der Oberbegriff für alle Kleidung, die während der Arbeit getragen wird. Gibt es keine gesetzliche oder durch Arbeitsverträge vorgeschriebene Kleidung, so kann als Arbeitskleidung auch Freizeitkleidung verwendet werden. Oft wird aber durch Arbeitsvertrag eine gewisse Arbeitskleidung vorgeschrieben (z. B. Hemd mit Firmenlogo). Dies dient oft das Gesamterscheinungsbild des Unternehmens nach außen zu vermarkten. Wird vorgeschrieben, welche Arbeitskleidung während der Arbeit zu tragen ist, spricht man von Berufskleidung bzw. Dienstkleidung (beide Begriffe sind synonym).

In medizinischen Berufen denkt man oft an den „Arztkittel“, der als Berufskleidung sicher eine berechtigte Identifikation für eine Berufsgruppe ist. Allerdings dient in den medizinischen Berufen die Berufskleidung vornehmlich der Sicherheit und der Hygiene. In diesem Fall wird auch von Schutzkleidung gesprochen. Das Tragen von Schutzkleidung wird grundsätzlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Allgemein schützt Schutzkleidung Beschäftigte vor Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch Tätigkeit der Beschäftigten entstehen können. Unter Schutzkleidung versteht man auch Schutzbrillen oder Sicherheitsschuhe. Die Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung).

Die Tragepflicht für Schutzkleidung bedeutet, dass der Arbeitgeber verantwortlich ist, dass die vorgesehene Schutzausrüstung bzw. Schutzkleidung bereitgestellt wird.

Beispiel „Laborkittel“

Wie im Kapitel „PSA“ vorgestellt sind bei Tätigkeiten in Laboratorien (TRGS 526) geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen. Bei diesen Tätigkeiten in Laboratorien ist Schutzkleidung in der Regel ein langer Labormantel mit langen, eng anliegenden Ärmeln mit einem Baumwollanteil im Gewebe von mindestens 35 %.