Siedetemperatur als Einstufungskriterium

In einem anderen Kapitel wurde der Begriff „Flammpunkt“ vorgestellt. Neben dem Flammpunkt ist der Siedepunkt ebenfalls eine zentrale Kenngröße, um Gefahrstoffe einzustufen bzw. in Gefahrenklassen einzuteilen.

Die Defintion des Siedepunktes der Siedetemperatur

Der Siedepunkt wird auch manchmal als Siedetemperatur bezeichnet. Allgemein ist der Siedepunkt bzw. Siedetemperatur die Temperatur, bei der ein Stoff vom flüssigen in den gasförmigen Aggregatzustand übergeht. Die Siedetemperatur ist die Temperatur bei Normaldruck, während der Siedepunkt die Temperatur bei einem bestimmten Druck ist. Dabei ist zu beachten, dass die Siedetemperatur (der Übergang vom flüssigen zum gasförmigen Zustand) „druckabhängig“ ist. In der Regel erniedrigt sich der Siedepunkt bei fallendem Druck bzw. erhöht sich der Siedepunkt bei steigendem Druck

Beispiel: Die Siedetemperatur bzw. Siedepunkt von Wasser liegt bei 100°C (bei Normaldruck 1,013 bar bzw. 1013 hPa). Der Siedepunkt von Wasser liegt bei einem Druck von 1 bar bei etwa 99,6°C, was in Übereinstimmung mit den physikalischen Prinzipien steht (fallender Druck => fallender Siedepunkt bzw. steigender Druck => steigender Siedepunkt).

Einstufungskriterium Siedepunkt

Ein Beispiel für die Siedetemperatur / Siedepunkt als Kriterium für die Gefahrstoff Einstufung ist die Gefahrenklasse „entzündbare Flüssigkeiten“. Die Einteilung der Gefahrstoffe in diese Gefahrenklasse bzw. Gefahrenkategorie. Diese Kenngrößen sind Flammpunkt und Siedepunkt, die die Kategorie „entzündbare Flüssigkeiten“ (Flam. Liq.) in drei Gefahrenkategorien einteilen:

  • Kategorie 1: Flammpunkt < 23 °C und Siedepunkt ≤ 35 °C (Flam. Liq. 1)
  • Kategorie 2: Flammpunkt < 23 °C und Siedepunkt > 35 °C (Flam. Liq. 2)
  • Kategorie 3: Flammpunkt ≥ 23 °C und ≤ 60 °C (Flam. Liq. 3)
  • Siedepunkt als Kriterium für den Aggregatzustand

    Oft vergessen – der Siedepunkt bzw. die Siedetemperatur ist auch ein wesentlicher Aspekt bei Gefährdungsbeurteilungen vor. Im Rahmen der Betriebssicherheit muss vorliegen, ob ein Stoff bei den Arbeitsbedingungen (Druck, Temperatur) als Feststoff, Gas oder Flüssigkeit vorliegt. Das Volumen eines Gases ist deutlich größer als das einer Flüssigkeit oder eines Feststoffes (bei gleicher Stoffmenge). Ebenso ist die inhalative Gefährdung bei gasförmigen Stoffen (oder Flüssigkeiten mit hohem Dampfdruck) entsprechend groß.