EG-Nummer - eindeutige Identifizierung von Stoffen

Im Rahmen des allgemeinen Teils wurde vorgestellt, wie gefährliche Stoffe bzw. Gefahrstoffe eingeteilt bzw. identifizierbar sind. Gefährliche Stoffe unterliegen so genannten Einstufungskriterien und werden entsprechend mit Piktogrammen (auch manchmal als Gefahrensymbole) gekennzeichnet.

(Chemisch) Stoffe werden mit Identifizierungsnummern gekennzeichnet, diese Nummern sind beispielsweise die CAS-Nummer (siehe Kapitel CAS-Nummer) oder die EG-Nummer. Ist ein Stoff mit einer solchen Nummer gekennzeichnet, so ist das kein Kriterium, dass ein Gefahrstoff vorliegt. So liegt beispielsweise für Natriumchlorid (kein Gefahrstoff) eine CAS-Nummer und eine EG-Nummer vor.

Bei den EG-Nummern handelt es sich um offizielle Identifizierungsnummern für chemische Stoffe in der Europäischen Union mit folgender Syntax: XXX-XXX-X (7 Ziffern). Die EG-Nummern gibt nicht erst seit dem Jahr 2009 bzw. der REACH-Verordnung, sondern bereits seit den 1970er Jahren, als die ersten EG-Stoffverzeichnisse erstellt wurden. Diese EG-Nummer wurde jeweils übernommen (in diesem Fall spricht man von EINECS oder ELINCS)

So fand / findet man in der (nicht mehr gültigen) EU Stoffrichtlinie 67/548/EWG Stoffe (diese Stoffe werden auch ELINCS-Stoffe genannt, manchmal werden diese Stoffe auch als neue Stoffe bezeichnet), welche in einem Mitgliedstaat der EU nach den Vorgaben der damaligen Stoffrichtlinie zwischen dem 18. September 1981 und dem 31. Mai 2008 angemeldet bzw. in das Stoffverzeichnis aufgenommen wurden. Diese Stoffe gelten als bereits unter REACH registriert, sofern diese unter die Kriterien der Anmeldung unterlagen.