Die Gefahrstoffverordnung im Überblick

Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (= Chemikaliengesetz) dient dem Zweck, Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch gefährliche Stoffe und Zubereitungen zu schützen. Das Chemikaliengesetz gilt nicht nur für die chemische Industrie, sondern auch für Schulen und Hochschulen.

Aufbau des Chemikaliengesetzes

Das Chemikaliengesetz wird aktuell aus 8 Abschnitten aufgebaut. Diese Abschnitte regeln den Anwendungsbereich, sowie die Anwendung der CLP-Verordnung, sowie der REACH-Verordnung.

  • 1. Abschnitt: Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
  • 2. Abschnitt: Durchführung der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und 1272/2008 (CLP-Verordnung)
  • 3. Abschnitt: Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung
  • 4. Abschnitt: Mitteilungspflichten
  • 5. Abschnitt: Ermächtigung zu Verboten, Beschränkungen sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten
  • 6. Abschnitt: Gute Laborpraxis
  • 7. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
  • 8. Abschnitt: Schlussvorschriften
  • Anwendungsbereich des Chemikaliengesetzes

    Einige Stoffe und Chemikalien sind bereits in speziellen Gesetzen umgesetzt. Hier gelten die entsprechenden Gesetze. Das Chemikaliengesetz findet hierbei keine Anwendung. Beispiele hierfür sind:

  • Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetische Mittel (Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetz)
  • Futtermittel (Futtermittelgesetz)
  • Arzneimittel (Arzneimittelgesetz)
  • Ermächtigungsgrundlage für weitere Verordnungen

    Das Chemikaliengesetz ist die Ermächtigungsgrundlage für Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens (Chemikalienverbotsverordnung) und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten und Verwendungsbeschränkungen (Gefahrstoffverordnung)