Die Gefahrensymbole

Im Alltag (Haushalt) oder im Beruf lassen sich als Laien Gefahrstoffe nicht immer anhand ihrer Bezeichnung oder Stoffklassen-Zugehörigkeit erkennen (z. B. Phosphorsäure oder Schwefelsäure kennt jeder). Daher werden so genannte Gefahrensymbole zur Kennzeichnung eines Gefahrstoffes verwendet. Diese Gefahrensymbole sind auf dem Etikett des Gefahrstoffes angebracht, bei alltäglichen Produkten oft auf der Rückseite z.B. bei Spülmitteln. Die Gefahrensymbole sind daher nicht nur im Beruf von großer Bedeutung, sondern auch im Haushalt, denn diese Sybole geben Auskunft über die möglichen Gefahren und Risiken im Umgang mit dem Produkt (z.B. brennbare Lacke oder ätzende Reinigungsmittel).

Die Bedeutung von Gefahrsymbolen

Gefahrensymbole sind dabei „Abbildungen“ (auch als Piktogramme bezeichnet), die auf eine bestimmte Gefahr hinweisen, die von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehen. Das Gefahrensymbol gibt „bildlich“ einen Hinweis auf die Gefahr, die von dem gefährlichen Stoff / Gemisch ausgeht. Diese Symbole sind beispielsweise ein Totenkopf oder eine Flamme, die die jeweilige Gefahr bildhaft symbolisieren.

Aktuell gültige Gefahrensymbole nach GHS

Seit 2009 ist in der Europäischen Union die CLP-Verordnung in Kraft. Diese regelt die Gefahrensymbole bzw. die Gefahrenpiktogramme für die gefährlichen Stoffe. Diese Gefahrensymbole (aus der CLP-Verordnung) basieren aus dem weltweit gültigen und einheitlichen GHS-System. Daher spricht man bei Gefahrensymbolen auch von GHS-Symbolen oder GHS-Piktogrammen. Diese Gefahrensymbole (insgesamt sind es 9 Gefahrenpiktogramme) werden euorpaweit zur Gefahrstoffkennzeichnung verwendet.

Diese Gefahrensymbole sind (durch GHS bzw. CLP) international festgelegte und verbindliche Warnzeichen zur Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Die Gefahrenpiktogramme geben Informationen über gefährliche Stoffen, dies ist aber nicht zu verwechseln mit den Signalwörtern, diese geben das Ausmaß der Gefahr durch einen Stoff an.

Die aktuell gültigen Gefahrensymbole (nachfolgende Abbildungen) weisen einen weißen Hintergrund auf und sind rot umrandet (die alten Gefahrensymbole hatten einen orangem Hintergrund). Im Vergleich zu den alten, nicht mehr gültigen Gefahrensymbolen gibt drei neue Symbole: Ein Ausrufezeichen, ein Mensch mit Stern vor der Brust und eine Gasflasche.

Die Gefahrensymbole nach GHS bzw. CLP im Überblick

Gefahrenymbole

  • GHS01, "Explodierende Bombe", diese Gefahrstoffe können durch Erwärmung, Reibung oder Schlag explodieren
  • GHS02, "Flamme", diese Gefahrstoffe können (besonders Flüssigkeiten) mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Diese Gefahrstoffe sind entzündbar
  • GHS03, "Flamme über Kreis", diese Gefahrstoffe können mit brennbaren Stoffen explosive Gemische bilden, wobei diese Stoffe oxidierend wirken
  • GHS04, "Gasflasche", die Stoffe befinden sich in einer Gasflasche und können beim Erwärmen die Gasflasche zum Explodieren bringen
  • GHS05, "Ätzwirkung", diese Gefahrstoffe verätzen Haugewebe und reagieren mit (bzw. korrodieren) Metallen
  • GHS06, "Totenkopf mit Knochen", diese Gefahrstoffe führen zu gesundheitlichen Schäden bis zum Tod
  • GHS07, "Ausrufezeichen", diese Gefahrstoffe führen ebenfalls zu gesundheitlichen Schäden, vor allem Augen, Haut oder die Atmungsorgane
  • GHS08, "Gesundheitsgefahr", diese Gefahrstoffe führen zu (dauerhaften) gesundheitlichen Schänden. Gefahrstoffe mit dem Piktogramm GHS08 können z. B. krebserzeugend, erbgutverändernd sein oder Allergien auslösen
  • GHS09, "Umwelt", diese Gefahrstoffe sind für Wasserorganismen (akut bzw. chronisch) schädlich oder giftig