Fachkunde vs Sachkunde

Damit der Umgang mit Gefahrstoffen bzw. deren Gefährdung die Umwelt und Menschen (in Betrieben, Schulen, Universitäten) nicht beeinträchtigt, gibt es entsprechende Fachleute. Diese „regeln“ die Tätigkeit, Lagerung bis hin zum Inverkehrbringen von Gefahrstoffen. Im Rahmen der Gesetze und Verordnungen stößt man dabei immer wieder auf die Begriffe „Fachkunde“ und „Sachkunde“. Mitunter werden diese Begriffe auch „vertauscht“. Vereinfacht dargestellt, bildet die „Fachkunde“ die Grundlage im Umgang mit Gefahrstoffen, die Sachkunde die entsprechende Erweiterung der Fachkunde.

Fachkunde ist nicht gleich Sachkunde

Spricht man im Rahmen von Gefahrstoffen von „Sachkunde“ meint man in der Regel die „sachkundige Person“, die für das Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen verantwortlich ist (gemäß Chemikalienverbotsverordnung). Darüber hinaus gibt es im Bereich der Gefahrstoffe weitere „sachkundige Personen“, diese sind beispielsweise sachkundige Person für Schädlingsbekämpfungen. In der Regel setzt die Sachkunde eine Teilnahme an einer behördlich anerkannten Fortbildungsstätte (inkl. Prüfung) voraus.

Aufgabenfelder

Die Aufgabenfelder der „fachkundigen Person“ sind im wesentlichen in der Gefahrstoffverordnung beschrieben:
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (im Zusammenhang mit Gefahrstoffen)
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
  • Zugangsregelung für giftige und CMR-Stoffe
  • Arbeitsplatzbeurteilungen und -messungen (in Zusammenhang mit Gefahrstoffen)
  • Die fachliche Anforderung an die Fachkunde ist dabei abhängig von der Art der Aufgabe (je nach Aufgabe kann dies eine Berufsausbildung oder Berufserfahrung sein bzw. eine berufliche Tätigkeit in Kombination mit einer Fortbildung). In diesem Zusammenhang sei der Beschluss des Ausschusses für Gefahrstoffe erwähnt. Demnach ist der Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nicht ausreichend, um die Fachkunde gemäß der Gefahrstoffverordnung zu erwerben.
  • Stellungnahme zur Fachkunde
  • Die Aufgaben der „sachkundigen Person“ sind weitgehend in der Chemikalienverbotsverordnung beschrieben:
  • Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe
  • Die „sachkundige Person“ ist dabei verantworlich, dass Gefahrstoffe den Vorschriften entsprechend in Verkehr gebracht werden. Der Erwerb der Sachkunde setzt die Teilnahme an einer Fortbildung inkl. einer bestandenen Prüfung voraus. Die Fragen sind deutschland weit gleich.

    Übungsaufgaben

    Sowohl für die Sachkunde (nach der Chemikalienverbotserordnung) als auch für die Fachkunde (nach Gefahrstoffverordnung) finden sich auf Safechemical.de entsprechende Übungsaufgaben. Typische Aufgaben im Rahmen der Fachkunde sind Fragen zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe und dem Chemikaliengesetz bzw. Gefahrstoffverordnung, sowie Fragen zu Einstufungskriterien und Gefährlichkeitsmerkmalen. Im Gegensatz zum Erwerb der Sachkunde gibt es bei der Fachkunde keine vorgeschriebene Prüfung mit deutschlandweit gleichen Fragen. Die Sachkundeprüfung ist wesentlich umfrangreicher und "erstreckt" sich auf die Eigenschaften von gefährlichen Stoffen, sowie die Gefahren, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auftreten. Vorschriften aus dem Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung und der CLP-Verordnung sind ebenfalls Teil der Prüfung.
  • Aufgaben Gefahrstoffrecht