Ermittlung von Gefährdungen mit Hilfe von Gefahrenpiktogrammen

Gemäß den Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Gefährdungen durch den Arbeitgeber zu ermitteln. Diese Erstellung der Gefährdungsbeurteilung basiert auf den physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften, sowie den Arbeitsbedingungen.

Die wichtigste Informationsquelle zu den physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften ist das Sicherheitsdatenblatt. In dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt sind neben den Eigenschaften auch die Kennzeichen (Gefahrensymbole bzw. Gefahrenpiktogramme) zu finden.

Einige Personen ermitteln die Gefahren bzw. Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen anhand der Kennzeichen, also den Gefahrenpiktogrammen. Auch erfolgt manchmal die Ermittlung der Gefahren anhand der Anzahl der Piktogramme. Wie aber nachfolgend erläutert, kann über die Piktogramme eine Gefahr ermittelt werden, aber nicht die „Höhe“ der Gefahr.

Es lassen sich viele „Stoffe“ aufführen, die jeweils mit den gleichen Gefahrenpiktrogrammen gekennzeichnet sind, aber bei Tätigkeiten mit diesen unterschiedliche Gefährdungen ausgehen. So gibt es 9 GHS Gefahrenpiktogramme, aber erheblich mehr Gefahrenklassen. Daher ist eine Zuordnung der Gefahrenpiktogramme und Gefahrenklassen nur „grob“ möglich.

Ein Beispiel: Das Piktogramm GHS07 (das „Ausrufezeichen“) steht für mehrere Gefahrenklassen. Das Ausrufezeichen steht für (schwere) Augenreizungen, Hautreizungen oder allergische Hautreaktionen. Diese unterschiedlichen Gefahrenklassen werden (erst) durch die H-Sätze ausreichend beschrieben. Die unterschiedlichen Gefahrenklassen basieren auf den unterschiedlichen Expositionsmöglichkeiten, die Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgesetzt sind: Einatmen oder Hautkontakt.

Auch die Anzahl der Piktogramme kann nicht exakt zur Ermittlung der Gefährdungen beitragen, da die Anzahl der Piktrogramme beispielsweise durch die so genannte Rangfolgeregelungen geregelt wird.

Die (korrekte) Ermittlung der Gefährdungen durch Gefahrstoffe im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung basiert daher auf den H-Sätzen (die auf den Gefahrenklassen basieren) und nicht ausschließlich auf den Gefahrenpiktogrammen. Die Höhe der Gefährdungen kann nicht vollständig durch die Gefahrenpiktogramme und deren Anzahl ermittelt werden. Die Ermittlung der Gefährdungen erfolgt durch die Betrachtung der H-Sätze (=> Spaltenmodell)