Gefahrstoffcheck im Rahmen des betrieblichen Gefahrstoffmanagement
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrstoffverordnung hat jeder Arbeitgeber und auch jede Schule umfangreiche Pflichten im Umgang mit Gefahrstoffen. Diese Aufgaben werden in der Regel durch einen Gefahrstoffbeauftragten erfüllt (siehe hierzu das Kapitel „Gefahrstoffbeauftragter“). Ein erster Fragencheck gibt dabei einen ersten Hinweis auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement und ggf. notwendige Maßnahmen:
Wer ist für die Erstellung und Führung des Gefahrstoffverzeichnisses verantwortlich (dabei sind die innerbetrieblich, sowie die zum Verkauf bestimmten Gefahrstoffe zu beachten)?
Werden betriebsintern CMR-Stoffe verwendet? Wer überprüft dabei die Substitutionsverpflichtung gemäß der Gefahrstoffverordnung?
Gibt es für alle Gefahrstoffe Sicherheitsdatenblätter und wer veranlasst die Aktualisierung?
Wer ist für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die zu treffenden Schutzmaßnahmen verantwortlich?
Wer ist für die Betriebsanweisung verantwortlich und wie werden die Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen unterwiesen. Sind die Hinweise auf Gefahrstoffe jedem Beschäftigten ersichtlich?
Werden die Gefahrstoffe vorschriftsmäßig gelagert und sind diese auch gekennzeichnet. Wer ist dabei für die Lagerung und Entnahme der Gefahrstoffe verantwortlich?
Wird das Zusammenlagerungsverbot bei Gefahrstoffen beachtet, sowie die Mengenschwellen bei Führung von Gefahrstofflager. Werden dabei die Brandschutzmaßnahmen eingehalten?
Wie ist der Zugang zu den Gefahrstofflagern geregelt. Wie wird dabei sichergestellt, dass bei bestimmten Gefahrstoffen die entnommene Menge auch eindeutig erfasst wird?
Ist der betriebsinterne Transport von Gefahrstoffen den Vorschriften entsprechend geregelt?