Die Bedeutung der Arbeitsplatzgrenzwerte
In einem anderen Kapitel wurde der Unterschied zwischen gefährlicher Stoff (=> CLP-Verordnung) und Gefahrstoff (=> Chemikaliengesetz / Gefahrstoffverordnung) erläutert. Gemäß dem dt. Gefahrstoffrecht sind Gefahrstoffe auch Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert unterliegt.
Der Arbeitsplatzgrenzwert ist dabei der Grenzwert für die durchschnittliche Konzentration (zeitlich gewichtet) eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bezogen auf einen Referenzzeitraum. Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe, TRGS 900, aufgelistet. Diese Grenzwerte sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einzuhalten. Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffes schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten nicht zu erwarten sind. Arbeitsplatzgrenzwerte sind auch im entsprechenden Sicherheitsdatenblatt der Gefahrstoffe zu finden.
Was gilt für Stoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert
Wie beschrieben sind Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind rechtsverbindliche Grenzwerte, die im Umgang mit Gefahrstoffen einzuhalten sind. Es gibt aber auch Stoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwerte. Aber auch dieser Fall wird durch die Gefahrstoffverordnung geregelt:
Gemäß den Grundpflichten hat der Arbeitgeber Gefährdungen durch Stoffe auf Beschäftigte auf ein Minimum zu reduzieren. Das Minimierungsgebot gilt daher auch für Stoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert.
Laut Gefahrstoffverordnung gilt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen keine Arbeitsplatzgrenzwerte vorliegen, dass die Schutzmaßnahmen (zum Schutz der Beschäftigten) durch geeignete Ermittlungsmethoden zu überprüfen sind. Dies kann beispielsweise durch Arbeitsplatzmessungen erfolgen.
Allerdings trifft man eher auf den Fall, dass nicht nur mit einem Stoff Tätigkeiten ausgeübt werden, sondern mehrere Stoffe (=> Gemische). Meistens basiert die Beurteilung bei Arbeitsplatzmessungen auf der Messung so genannter Leitkomponenten. Für die Auswahl der Leitkomponenten in einem Gemisch gibt es „Vorschriften“, diese finden sich in Technischen Regel für Gefahrstoffe, TRGS 402.