Herstellung, Umgang und Inverkehringen von Gefahrstoffen


Jeden Tag "begegnen" uns eine Vielzahl von Gefahrstoffen, sei es in Form von Treibstoffen oder Reinigungsmitteln. Für etliche Personen bewirkt der Umgang mit Gefahrstoffen ein ungutes Gefühl - vielleicht sogar ein Unbehagen. Liegt es vielleicht an dem Chemieunterricht, an den wir uns erinneren? Oder aber, weil die Gesetze und Verordnungen uns komplex erscheinen, und von Gefahrstoffen selbst immer eine Gefährdung (für andere Menschen oder Umwelt) ausgeht. Inwiefern man mit dem "Gefahrstoffrecht" vertraut ist, lässt sich mit einer einfache Fragen "ermitteln": muss eine Person, die mit Gefahrstoffen umgeht, fach- oder sachkundig sein muss. Die zugehörige Antwort deutet bereits an, dass der Umgang mit Gefahrstoffen auch ein Wissen benötigt. Manchmal kennen wir die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften, aber es fehlen chemische und phyisklische Grunlagen, um Gefahrstoffe besser zu verstehen.


Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen beginnt bereits bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen. Rechtliche Vorgaben beschränken breits die Herstellung sowie den Zugang von Personengruppen zu bestimmten Gefahrstoffen. Der Hersteller informiert mit einem Sicherheitsdatenblatt über mögliche gefährliche Eigenschaften von Stoffen sowie eine eindeutige Zuordnung von Gefahrenklassen und internationale Kennzeichen wie Gefahrenpinktogramme. Die Beschränkung der Herstellung und des Inverkehrbringens schützt Menschen und Welt vor schädlichen Einwirkungen durch Gefahrstoffe. Im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten mit Gefahrstoffen schreibt das Arbeitschutzgesetz bzw. die Gefahrstoffverordnung das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen vor. Zu all diesen Themen finden Sie hier wesentliche Informationen zum Umgang und zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen, sowie wichtigen chemischen und physikalischen Grundlagen.

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Chemische und physikalische Grundlagen

Grundkenntnisse in Physik und Chemie sind notwendig, um (unbekannte) Gefahrstoffe zu erkennen. Dazu gehören die Einschätzung von Eigenschaften. Die Vorschriften (CLP-Verordnung) weisen gefährliche Stoffen Gefahrenmerkmale zu. Vielde dieser Gefahrenmerkmale basieren auf chemischen Stoffeigenschaften (z.B. Ätzwirkung). Thermodynamische Grundlagen sind ebenfalls notwendig, um Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen einzuschätzen. Der physikalische Zustand (Gas / Feststoff) hat ebenfalls einen Einfluß auf den Grad der Gefährdung eines Stoffes

"Gefahrstoffrecht" - Gesetze & Verordnungen

Im Umgang mit Gefahrstoffen sind aber nicht nur chem. und phy. Grundkenntnisse notwendig, sondern auch Kenntnisse im Gefahrstoffrecht, beispielsweise die verbindliche Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen. So ist beispielsweise der Begriff gefährlicher Stoff und Gefahrstoff nicht identisch. Im Umgang mit Gefahrstoffen kann eine Fachkunde notwendig sein, beim Inverkehrbringen von bestimmten Gefahrstoffen die Sachkunde. Für innerbetriebliche Transporte gelten die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, für Transporte außerhalb gelten die Vorschriften des jeweiligen Verkehrsträgers.

Gefahrstoffrecht und Grundlagen in Phyisk / Chemie als Grundlage

Chemische und Physikalische Gefahren

Grundlagen in Phyisk und Chemie

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Gefahrstoffrecht

Gefahrstoffrecht

Dazu gehören die Einstufung, Kennzeichnung nach den Bestimmungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008. Aber auch die Gefahrstoffverordnung und die Chemikalienverbotsverordnung. Diese Verordnungen enthalten Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse - sowie besondere Herstellungs- und Verwendungsverbote in der Gefahrstoffverordnug